Die behördliche Aufforderung zur ordnungsgemäßen privaten Abwasserentsorgungjgjg mittels einer vollbiologischen Kleinkläranlage schreibt verlässlich fest, dass Ihr Anwesen auf Dauer nicht an die Ortskanalisation angeschlossen werden kann.
• Das bedeutet erstens, dass Sie keine Anschlusskosten zu zahlen haben! Diese liegen im ländlichen Bereich oft deutlich höher als die Anschaffungskosten für eine gute Kleinkläranlage.
• Das bedeutet zweitens, dass Sie dauerhaft befreit bleiben von der „einwohnerspezifischen Jahresbelastung bei der Abwasserentsorgung”. Diese Belastung, deren Höhe sich nach der demografischen Entwicklung richtet, beträgt momentan noch rund 130 Euro im Mittel (Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund); sie liegt damit schon heute über den durchschnittlichen Betriebskosten für eine HUBER DeWaTec-Kleinkläranlage.
• Und das bedeutet drittens, dass Sie jetzt die Kleinkläranlage auswählen können, die alle Anforderungen dauerhaft, gut und günstig erfüllt: beim Fachhändler in Ihrer Nähe
Welche Anlage erfüllt die behördlichen Auflagen?
Wie gut muss Ihr Abwasser durch eine biologische Reinigungsstufe gereinigt werden? Je nach behördlich vorgegebener Ablaufklasse bieten sich unterschiedliche Verfahrens- bzw. Anlagentypen an.
Jedes Symbol in der Tabelle bringt Sie zur passenden, behördlich zugelassenen HUBER DeWaTec-Anlage: Ein Klick, und Sie laden die entsprechende Produktinfo als PDF-Datei. Die Bedeutung der Ablaufklassen C, N, D, +P und +H finden Sie hier erklärt.
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